Häufig gestellte Fragen
Sie haben Fragen – wir haben die Antworten.
1. Was ist ein Tippgeberprogramm?
Ein Tippgeberprogramm belohnt Personen, die uns einen Eigentümer empfehlen, der seine Immobilie verkaufen möchte. Kommt es durch den Tipp erfolgreich zu einem Verkauf, erhält der Tippgeber eine attraktive Prämie.
2. Wer kann Tippgeber werden?
Grundsätzlich jeder, der uns eine Immobilienbesitzerin oder einen -besitzer empfiehlt – egal ob Privatperson, Dienstleister, Nachbar, Freund oder Bekannter. Eine Vermittlungslizenz ist nicht erforderlich.
3. Welche Voraussetzungen muss mein Tipp erfüllen?
Die Immobilie muss noch nicht öffentlich vermarktet werden (z. B. nicht auf Portalen inseriert).
Der Eigentümer muss verkaufsbereit sein.
Der Verkauf soll zeitnah erfolgen.
Wir dürfen nach Ihrem Hinweis direkten Kontakt zum Eigentümer aufnehmen.
Der Eigentümer muss verkaufsbereit sein.
Der Verkauf soll zeitnah erfolgen.
Wir dürfen nach Ihrem Hinweis direkten Kontakt zum Eigentümer aufnehmen.
4. Wie gebe ich einen Tipp ab?
Sie können uns Ihren Tipp ganz einfach per Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular auf der Website mitteilen. Wichtig:
Bitte nennen Sie uns den Namen des Eigentümers, den Ort und – wenn möglich – weitere Informationen zur Immobilie.
Bitte nennen Sie uns den Namen des Eigentümers, den Ort und – wenn möglich – weitere Informationen zur Immobilie.
5. Was passiert nach der Tippabgabe?
Wir prüfen, ob die Immobilie und der Eigentümer verkaufsbereit sind. Ist das der Fall, nehmen wir mit Ihrer Zustimmung Kontakt auf. Sobald ein Maklervertrag zustande kommt, begleiten wir den Verkaufsprozess wie gewohnt professionell.
6. Wann und wie erhalte ich meine Tippgeberprämie?
Wenn die Immobilie durch uns verkauft wurde und unsere Maklercourtage vollständig bezahlt ist, erhalten Sie 25 % unserer Netto-Provision als Prämie – unmittelbar nach Zahlungseingang auf das von Ihnen angegebene Konto.
7. Muss ich meinen Namen offenlegen?
Ja, denn wir müssen die Tippgeber-Prämie korrekt zuordnen und dokumentieren. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
8. Entsteht für mich ein Risiko oder eine Verpflichtung?
Nein. Sie gehen kein Risiko ein und haften nicht für irgendetwas. Ihre Aufgabe ist es lediglich, uns einen Hinweis zu geben – den Rest übernehmen wir.
9. Was passiert, wenn der Eigentümer bereits bekannt ist oder das Objekt schon vermarktet wird?
In diesem Fall können wir den Tipp leider nicht vergüten. Tippgeberprämien zahlen wir nur für neue, noch nicht öffentlich angebotene Objekte, die uns noch nicht bekannt sind.
10. Kann ich mehrere Tipps geben?
Ja, natürlich. Sie können beliebig viele Eigentümer empfehlen – für jeden erfolgreichen Verkauf erhalten Sie Ihre Tippgeberprämie.
11. Muss ich dem Eigentümer sagen, dass ich ihn weiterempfehle?
Idealerweise ja. Wir nehmen nur mit Ihrem Einverständnis Kontakt mit dem Eigentümer auf. Am besten informieren Sie die Person vorab, damit sie nicht überrascht wird und unser Anruf im richtigen Kontext erfolgt.
12. Was passiert, wenn mehrere Personen denselben Eigentümer empfehlen?
Hier gilt das Prinzip: Wer zuerst den Tipp abgibt, zählt – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wir dokumentieren jeden Tipp mit Zeitstempel, um Fairness zu gewährleisten.
13. Wie lange dauert es im Durchschnitt bis zur Auszahlung?
Je nach Objekt und Markt dauert ein Verkaufsprozess im Schnitt zwischen 2 und 6 Monaten. Die Tippgeberprämie wird nach dem notariellen Verkauf und vollständigem Zahlungseingang unserer Courtage ausbezahlt – meist innerhalb weniger Wochen nach Beurkundung.
14. Kann ich auch eine vermietete Immobilie melden?
Ja, sofern der Eigentümer grundsätzlich verkaufsbereit ist und die Immobilie noch nicht aktiv auf dem Markt angeboten wird.
15. Muss der Eigentümer sofort verkaufen wollen?
Die Immobilie sollte zeitnah, innerhalb der nächsten 3 bis 6 Monate, verkauft werden. Langfristige Überlegungen ohne konkrete Verkaufsabsicht können wir leider nicht als vergütungsfähigen Tipp werten.
16. Wie hoch ist die Prämie genau?
Die Tippgeberprämie beträgt 25 % unserer Netto-Maklerprovision, also der Courtage, die wir vom Verkäufer erhalten. Beispiel: Bei einer Courtage von 10.000 € netto erhalten Sie 2.500 € Prämie.
17. Kann ich die Prämie auch spenden oder anrechnen lassen?
Ja. Auf Wunsch spenden wir Ihre Tippgeberprovision an eine gemeinnützige Organisation Ihrer Wahl.
18. Wird die Tippgeberprovision versteuert?
In der Regel ist die Tippgeberprämie steuerpflichtig und muss bei Ihrer Einkommensteuer angegeben werden. Ob und wie sie versteuert wird, hängt von Ihrer persönlichen steuerlichen Situation ab – bitte sprechen Sie ggf. mit einem Steuerberater.
19. Kann ich als Unternehmer oder Gewerbetreibender Tippgeber sein?
Ja, auch als Unternehmer können Sie Tippgeber werden – etwa als Hausverwalter, Handwerker, Architekt oder Berater. Bei regelmäßiger Tippabgabe stellen wir Ihnen Ihre Provision auf Wunsch auch per Rechnung zuzüglich Umsatzsteuer aus.
20. Warum lohnt es sich, Tippgeber zu sein?
Weil Sie mit wenig Aufwand eine attraktive Prämie verdienen können – ganz ohne Risiko, Kosten oder Verpflichtung. Gleichzeitig helfen Sie Menschen in Ihrem Umfeld, einen kompetenten Makler zu finden und einen stressfreien Verkaufsprozess zu erleben.
21. Welche Immobilienarten kann ich als Tipp geben?
Grundsätzlich alle Arten von Wohnimmobilien: Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Baugrundstücke – auch vermietete Objekte oder leerstehende Immobilien sind möglich.
22. Gilt das Tippgeberprogramm auch für Gewerbeimmobilien?
In vielen Fällen ja – bitte sprechen Sie uns im Einzelfall an, da der Ablauf bei Gewerbeobjekten je nach Komplexität und Marktsegment individuell betrachtet wird.
23. Was passiert, wenn der Verkauf nicht zustande kommt?
Eine Auszahlung der Prämie erfolgt nur, wenn der Verkauf erfolgreich abgeschlossen wurde und wir unsere Provision erhalten haben. Kommt kein Verkauf zustande, entsteht Ihnen kein Nachteil – aber es erfolgt auch keine Prämienzahlung.
24. Wie lange ist mein Tipp „gültig“?
Ein Tipp bleibt für gewöhnlich 6 Monate lang exklusiv für Sie reserviert. Erfolgt in dieser Zeit kein Maklervertrag oder Verkauf, erlischt der Anspruch. Eine erneute Prüfung ist auf Wunsch möglich.
25. Bekomme ich eine Bestätigung über meinen abgegebenen Tipp?
Ja. Sie erhalten von uns eine schriftliche oder digitale Bestätigung, sobald Ihr Tipp registriert wurde. Zusätzlich informieren wir Sie über den weiteren Verlauf (z. B. wenn ein Maklervertrag zustande kommt).